MwSt-Vorschriften und -Sätze: Normalsatz, Sondersätze und ermäßigte Sätze - Your Europe (2024)

Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine Verbrauchsteuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die zur Verwendung oder zum Verbrauch in der EU gekauft und verkauft werden.

Es gibt zwar EU-weit geltende allgemeine Vorschriften zur Mehrwertsteuer, deren Anwendung in den EU-Ländern ist jedoch nicht vollständig einheitlich. In den meisten Fällen müssen Sie entlang der gesamten Lieferkette einschließlich des Verkaufs an den Endverbraucher auf alle Waren und Dienstleistungen Mehrwertsteuer entrichten. Darunter fällt der gesamte Produktionsprozess von Anfang bis Ende, also z. B. Einkauf von Komponenten, Transport, Montage, Beschaffungen, Verpackung, Versicherung und Versand an den Endverbraucher.

Wann wird Mehrwertsteuer erhoben?

Bei in der EU ansässigen Unternehmen unterliegen die meisten An- und Verkäufe von Waren innerhalb der EU der Mehrwertsteuer. In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer in dem EU-Land erhoben und geschuldet, in dem die Waren vom Endverbraucher verbraucht werden. Analog dazu wird die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen zu dem Zeitpunkt erhoben, zu dem sie in einem EU-Land erbracht werden.

Auf Warenausfuhren in Länder außerhalb der EU wird keine Mehrwertsteuer erhoben. In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer im Einfuhrland erhoben und geschuldet, und Sie brauchen als Ausführer keine Mehrwertsteuer zu erklären. Bei der Ausfuhr von Waren müssen Sie jedoch deren Verbringung in Drittländer außerhalb der EU belegen. Als Beleg gegenüber Ihrer Steuerbehörde kann die Kopie einer Rechnung, eines Beförderungspapiers oder eines Einfuhrzollpapiers dienen.

Diesen Nachweis brauchen Sie, um Mehrwertsteuer, die Sie bei einem damit verbundenen Einkauf im Vorfeld der Ausfuhr entrichtet haben, vollständig abziehen zu können. Mit lückenhaften Nachweisen haben Sie bei der Warenausfuhr eventuell keinen Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer.

Mehrwertsteuervorschriften auf nationaler Ebene

Die Mehrwertsteuervorschriften können in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich angewandt werden. Hier erfahren Sie mehr über die Vorschriften in dem Land, in dem Ihr Unternehmen tätig ist.

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Mehrwertsteuererklärung online einreichen

Wenn Ihr Unternehmen in der EU registriert ist, können Sie Ihre Umsatzsteuererklärung in den folgenden EU-Ländern (in den meisten Regionen) online abgeben:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Mehrwertsteuer wird in der gesamten EU erhoben, wobei jedoch jedes EU-Land seine eigenen Sätze festlegt. Der nachstehenden Tabelle können Sie die Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Ländern entnehmen. Die Angaben sind jedoch unverbindlich, daher wird empfohlen, die jeweils aktuellen Steuersätze bei der zuständigen Steuerbehörde zu erfragen.

Mehrwertsteuersätze

In den EU-Ländern werden verschiedene Arten von Mehrwertsteuersätzen angewandt. Der Steuersatz ist abhängig vom verkauften Produkt bzw. der erbrachten Dienstleistung. Ferner bestehen Sondersätze auf der Grundlage von Mehrwertsteuersätzen, die vor dem EU-Beitritt des betreffenden Landes festgesetzt worden sind.

Mehrwertsteuersätze in den EU-Ländern

Mehrwertsteuer wird in der gesamten EU erhoben, wobei jedoch jedes EU-Land seine eigenen Sätze festlegt. Der nachstehenden Tabelle können Sie die bei Redaktionsschluss bekannten Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Ländern entnehmen. Die jeweils aktuellen Steuersätze erfragen Sie bitte bei der zuständigen Steuerbehörde Ihres Landes.

Warnhinweis

MwSt-Sätze für bestimmte Regionen in der EU wie die Autonome Region Azoren oder die Kanarischen Inseln sind in der Tabelle nicht enthalten. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenbank über Steuern in Europa.

Liste der Mehrwertsteuersätze in den EU-Ländern
Ländercode Mitgliedstaat Normalsatz Ermäßigter Satz Stark ermäßigter Satz Zwischensatz
AT Österreich 20 10 / 13 - 13
BE Belgien 21 6 / 12 - 12
BG Bulgarien 20 9 - -
CY Zypern 19 5 / 9 - -
CZ Tschechien 21 12 / 15 - -
DE Deutschland 19 7 - -
DK Dänemark 25 0 - -
EE Estland 22 9 - -
EL Griechenland 24 6 / 13 - -
ES Spanien 21 10 - -
FI Finnland 24 10 / 14 - -
FR Frankreich 20 5,5 / 10 2,1 -
HR Kroatien 25 5 / 13 - -
HU Ungarn 27 5 / 18 - -
IE Irland 23 9 / 13,5 - -
IT Italien 22 5 / 10 4 -
LT Litauen 21 5 / 9 - -
LU Luxemburg 17 8 3 14
LV Lettland 21 5 / 12 - -
MT Malta 18 5 / 7 - 12
NL Niederlande 21 9 - -
PL Polen 23 5 / 8 - -
PT Portugal 23 6 / 13 - 13
RO Rumänien 19 5 / 9 - -
SE Schweden 25 6 / 12 - -
SI Slowenien 22 5 / 9,5 - -
SK Slowakei 20 10 - -

Normalsatz

Jedes Land hat einen Normalsatz, der für die meisten Umsätze gilt. Dieser darf 15 % nicht unterschreiten.

Ermäßigter Satz

Auf den Verkauf bestimmter Güter und die Erbringung bestimmter Dienstleistungen können ein oder zwei ermäßigte Sätze (auf der Grundlage der Liste in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie) angewandt werden. Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen sind hiervon überwiegend ausgenommen. Die hier genannten ermäßigten Steuersätze dürfen 5 % nicht unterschreiten.

Sondersteuersätze

Einige EU-Länder dürfen bestimmte Umsätze mit Sonder-Mehrwertsteuersätzen belegen, nämlich diejenigen Länder, die diese Sondersätze am 1. Januar 1991 angewandt haben.

Die Sondersätze waren ursprünglich als Übergangsregelung für eine reibungslosere Umstellung auf die Mehrwertsteuervorschriften der EU beim Inkrafttreten des EU-Binnenmarkts am 1. Januar 1993 gedacht und sollten schrittweise auslaufen.

Es gibt drei Arten von Sondersätzen:

  • Stark ermäßigter Satz
  • Nullsatz
  • Zwischensatz

Stark ermäßigter Satz

Stark ermäßigte Mehrwertsteuersätze von weniger als 5 % werden in bestimmten EU-Ländern auf Umsätze einer begrenzten Reihe von Waren und Dienstleistungen angewandt.

Nullsatz

Einige EU-Länder wenden auf bestimmte Umsätze einen Nullsatz an. Bei Anwendung eines Nullsatzes muss der Verbraucher keine Mehrwertsteuer abführen, Sie können jedoch Mehrwertsteuer, die Sie bei unmittelbar mit dem betreffenden Umsatz verbundenen Einkäufen selbst entrichtet haben, in Abzug bringen.

Zwischensatz (auch „vorläufiger Satz“ oder „Parksatz“)

Einige EU-Länder wenden Zwischensätze auf bestimmte Umsätze von in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht enthaltenen Waren und Dienstleistungen an. Die betreffenden Länder können auf diese Umsätze anstelle des Normalsatzes weiterhin ermäßigte Sätze anwenden, sofern diese mindestens 12 % betragen.

Datenbank über Steuern in Europa

In der Datenbank über Steuern in Europa können Sie nachschlagen, welche der genannten MwSt-Sätze auf einzelne Kategorien von Waren und Dienstleistungen anwendbar sind.

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Job: National Engineer

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